Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Ludwig² GmbH, im Folgenden „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie gelten unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer oder Verbraucher handelt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Errichtung und Inbetriebnahme von Alarmanlagen ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen und bleibt ausgeschlossen.
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB gelten nur, wenn sie schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Typische Leistungen können insbesondere umfassen:
- Projektentwicklung und Fachplanung elektrotechnischer Anlagen
- Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abnahmebegleitung
- Bau- und Projektleitung bzw. örtliche Bauaufsicht Elektrotechnik
- Planungskoordination, Inbetriebnahme- und Übergabekoordination
- Dokumentation, Bestandsaufnahmen und Bestandspläne
- Elektromontagen, Prüfungen, Instandsetzungen und Wartungen durch Eigen- oder Fremdpersonal
- Koordination von Fremdgewerken, Netzbetreibern, Kommunikationstechnik und Subunternehmen
- Netzwerktechnik, strukturierte Verkabelung, Kabelmanagementsysteme und Messungen
Erfolg wird nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Planerische, koordinierende und beratende Leistungen gelten als geistige Werkleistungen. Änderungen und Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert verrechnet werden.
3. Vertragsabschluss, Angebote und Preise
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge, Entscheidungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung können separat verrechnet werden. Ebenso hat der Auftraggeber bauseits erforderliche Infrastruktur wie Strom, Zugang, Pläne, Ansprechpartner und sonstige Vorleistungen bereitzustellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf Basis der jeweils vereinbarten Pauschale, Einheitspreise oder nach tatsächlichem Aufwand, insbesondere nach Stundensatz, Materialaufwand oder vereinbarten Nebenkosten.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr gemäß § 456 UGB, soweit gesetzlich zulässig. Aufrechnungen durch den Auftraggeber sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Leistungsfristen und Verzug
Leistungs- und Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Krankheit, Lieferengpässen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen. Schadenersatzansprüche aus Verzögerung sind ausgeschlossen, außer bei grobem Verschulden oder Vorsatz.
7. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere Subunternehmer oder fachkundige Partnerunternehmen, beizuziehen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
8. Abnahme und Mängel
Leistungen gelten spätestens 10 Kalendertage nach Fertigstellung als abgenommen, sofern keine begründete schriftliche Mängelanzeige erfolgt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für reine Planungs-, Koordinations- oder Beratungsleistungen wird keine Gewähr für die Umsetzung durch Dritte übernommen.
9. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit diese AGB oder individuelle Vereinbarungen keine zulässige abweichende Regelung treffen.
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ludwig² GmbH.
11. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Konzepte, Unterlagen und Dokumentationen bleiben dessen geistiges Eigentum.
Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht ausschließlich zur vertragsgemäßen Verwendung. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung für andere Projekte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
12. Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und, soweit erforderlich, übermittelt werden. Die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO werden eingehalten. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
13. Rücktritt und Stornierung
Bei Rücktritt des Auftraggebers vor Leistungsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, 33 % des vereinbarten Entgelts als Stornogebühr zu verrechnen.
Bei Rücktritt nach Leistungsbeginn sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten, zuzüglich der vereinbarten oder angemessenen Stornogebühr, soweit gesetzlich zulässig.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.